Fahrerlaubnisklassen
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg nicht überschritten wird.)
Alter: 18 (17 mit begleitetem Fahren)
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Alter: 18 (17 mit begleitetem Fahren)
Klasse AM
Zweirädrige Kraftfahrzeuge Mopeds, Mokicks, Roller (mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, 50ccm Hubraum oder 4kW bei Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder z.B. Mini-Trikes
Leichtkraftfahrzeuge mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, bis 425 kg Leermasse, Hubraum bis 50ccm (Verbrenner) oder 4kW (Elektro)
Alter: 16 (15 wenn im Inland gefahren wird)
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Alter: 16
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Alter: 18
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mti einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Alter: 24 (Direkteinstieg); 20 (Stufenaufstieg wenn A2 mit 18 bestanden wurde)
B96-Fahrerschulung
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, die zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Alter: 18 (17 mit begleitetem Fahren)
B196-Fahrerschulung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
Alter: 25 und Fahrerlaubnis der Klasse B ununterbrochen 5 Jahre im Besitz ist.